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Geschäftsverteilungsplan

des Arbeitsgerichts Stade


Der richterliche Geschäftsverteilungsplan legt fest, wie die eingehenden Verfahren auf die Kammern des Arbeitsgerichts verteilt werden. Ferner wird die Reihenfolge der Heranziehung der ehrenamtlichen Richter geregelt. Hierdurch wird dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG) Rechnung getragen. Die Verteilung der Verfahren auf die Kammern und die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter müssen nach abstrakten Merkmalen geregelt sein, die bereits am Beginn eines jeden Jahres feststehen. Der Geschäftsverteilungsplan wird jeweils für ein Jahr durch das Präsidium des Gerichts aufgestellt. Die Zusammensetzung des Präsidiums ist in dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Bei dem Arbeitsgericht Stade erfolgt die Verteilung der eingehenden Verfahren nach jeweils einer Verteilerliste für den Landkreis Stade und den Landkreis Cuxhaven. Es werden in der Reihenfolge ihres Eingangs jeweils fünf Klagen in alphabetischer Reihenfolge auf die beiden Kammern verteilt. Besonderheiten gelten für Eingruppierungsprozesse des öffentlichen Dienstes, Rechtsstreitigkeiten, die die betriebliche Altersversorgung betreffen, Vollstreckungsgegenklagen sowie Beschlussverfahren und Eilverfahren. Mehrere Verfahren zwischen denselben Parteien werden von einer Kammer behandelt. Der vollständige Text des Geschäftsverteilungsplanes kann als pdf-Dokument durch Anklicken des nachstehenden Links angesehen werden: RiGVP ab 1.1.2024 (464,08 KB, PDF, nicht barrierefrei).
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