Ehrenamtliche Richter
In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Die Kammern der Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterinnen und/oder Richtern besetzt.
Weitere Informationen zu erhalten Sie auf der Internetseite des Landesjustizportals.