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Rechtsantragstelle


Portrait der Geschäftsleiterin Frauke Bunjes des Arbeitsgerichts Stade Bildrechte: ArbG Stade
Bild der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts Stade (Schild) Bildrechte: ArbG Stade

Rechtsantragstelle

Wo finde ich die Rechtsantragstelle?

Die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Stade finden Sie in Zimmer 1 im Erdgeschoss, direkt neben dem Eingang zum Arbeitsgericht. Sollte die Rechtsantragstelle nicht besetzt sein, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen in Zimmer 2 und 4 gerne weiter.

Welche Aufgaben hat die Rechtsantragstelle?

Die Aufgabe der Rechtsantragsstelle besteht darin, Klagen, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Dieser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Bitte beachten Sie aber, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!

Die Rechtsantragstelle verfügt nicht über Dolmetscher/-innen. Wer die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Was sollte ich mitbringen?

Bitte bringen Sie sämtliche, das streitige Arbeitsverhältnis betreffenden Unterlagen mit. Dabei kann es sich insbesondere um folgende Schriftstücke handeln:

  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen
  • Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten
  • Unterlagen, aus denen sich die genaue Bezeichnung und Anschrift der Prozessgegnerin bzw. des Prozessgegners ergibt

Für den Verlauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist es von Nachteil, wenn die gegnerische Partei fehlerhaft oder unvollständig angegeben worden ist. Nicht bekannte Angaben muss die klagende Partei selbst bei den zuständigen Gewerbeämtern oder im Handelsregister ermitteln.

Wichtig: Im Falle einer Zahlungsklage sind nur bezifferte Anträge zulässig.
D.h. der Anspruch sollte in einer Aufstellung detailliert und für das Gericht nachvollziehbar berechnet sein.


Wie kann ich einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen?

Um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides zu stellen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie erwerben ein Formular für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren im Handel, füllen es eigenständig aus, unterschreiben es und reichen es beim Arbeitsgericht ein oder
  • Sie erklären einen Antrag zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

Vordrucke und Merkblätter

Ergänzend zu dem Service unserer Rechtsantragsstelle finden Sie hier verschiedene Klagevordrucke und Merkblätter:

http://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/buergerservice/formulare_und_ausfuellhilfen/arbeitsrecht/


Einlasskontrollen:

Wegen zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist auch beim Arbeitsgericht Stade mit solchen Kontrollen zu rechnen. Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Rechtsanwaltsausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten.

Die Besucher der Rechtsantragsstelle werden ebenfalls gebeten, ein Ausweisdokument bereitzuhalten. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen und möchten sich weiter informieren?

Hierfür gibt es ein umfangreiches Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):

Broschüren zum Thema Arbeitsrecht

Informationen zum Thema Mindestlohn

Bürgertelefon Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge


Beratungsstelle für Mobile Beschäftigte in Niedersachsen

Hier wird ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, Hilfe angeboten:

Beratungsstelle
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